Bundestag beschließt umfangreiche Reformen im Energiewirtschaftsrecht – Ein Signal für die Branche

Istock.com/pcess609


Kurz vor den Neuwahlen hat der Bundestag eine Reihe bedeutender Gesetze zur Weiterentwicklung des Energiemarktes verabschiedet. Nach intensiven Verhandlungen konnten sich SPD, Grüne und CDU/CSU auf ein umfangreiches Gesetzespaket zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts einigen. Diese Reformen setzen wichtige Impulse für die Integration erneuerbarer Energien, die Flexibilisierung bestehender Regelungen und die langfristige Sicherung der Energieversorgung.

Weitreichende Reformen beschlossen

Am 31. Januar 2025, eine der letzten Sitzungen des Bundestages vor den Neuwahlen, wurden zentrale Gesetze verabschiedet, die die Energiebranche mit Spannung erwartet hatte. Ein besonderes Augenmerk lag auf dem sogenannten „Solarspitzengesetz“, das Maßnahmen zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen bei Solarstromanlagen regelt.

Neben dieser Neuerung wurden weitere bedeutende Gesetzesänderungen beschlossen. Dazu gehören das „Gesetz zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“, das die Wettbewerbsfähigkeit von Biogasbetreibern stärkt, sowie das „Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der EU-Richtlinie 2003/87/EG“, das den deutschen Emissionshandel mit den neuesten europäischen Vorgaben in Einklang bringt.

Auch das „Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ wurde verabschiedet. Dieses sieht Anreize für eine effizientere und klimafreundliche Nutzung von KWK-Anlagen vor. Zudem wurde das „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ verabschiedet, das darauf abzielt, Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen zu beschleunigen und die Akzeptanz in der Bevölkerung durch neue Beteiligungsmodelle zu erhöhen.

Nicht alle Vorhaben konnten umgesetzt werden

Trotz der Einigung in mehreren Kernbereichen konnten nicht alle geplanten Gesetzesinitiativen in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden. Das von der FDP eingebrachte „Gesetz zur Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt“, das unter anderem eine Lockerung der verpflichtenden Direktvermarktung für Solaranlagen ab 25 kW vorsieht, wurde zur weiteren Diskussion an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie verwiesen.

Ebenso wurden wichtige Reformvorhaben, wie das Kraftwerkssicherheitsgesetz, das für die Versorgungssicherheit und die Umstellung von Kraftwerken auf Wasserstoff von zentraler Bedeutung ist, nicht mehr abschließend behandelt. Auch die erwarteten Novellierungen des KRITIS-Dachgesetzes sowie des BSI-Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie blieben offen. Darüber hinaus konnte die dringend benötigte Überarbeitung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nicht mehr in Kraft treten.

Das Solarspitzengesetz als Kernstück der Reformen

Das verabschiedete Solarspitzengesetz stellt eine zentrale Maßnahme zur besseren Steuerung des Solarstrommarktes dar. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Erzeugungsspitzen, bei denen große Mengen an Solarstrom ins Netz eingespeist wurden, ohne dass eine adäquate Nutzung möglich war. Die neue Regelung soll verhindern, dass Netzüberlastungen zu Abschaltungen von PV-Anlagen führen, indem bessere Steuerungsmechanismen geschaffen werden.

Mit diesen Reformen sendet der Bundestag ein deutliches Signal für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und die langfristige Sicherstellung der Netzstabilität. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die noch offenen Gesetzesvorhaben nach den Neuwahlen entwickeln und welche Anpassungen in der kommenden Legislaturperiode noch notwendig sein werden.


Teile diesen Artikel.